Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

(1) Für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmen SIEB DRUCK ROCK, Max Wohlleber und Lucas Schmidt GbR (in der Folge „SDR“ genannt) und deren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber” genannt) gelten ausschließlich nachfolgende allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen.

(2) Mit der Erteilung eines Auftrages an SDR werden diese AGB automatisch akzeptiert. Die Bedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller Angebote, Vertragsannahmen und Kaufverträge von SDR. Sie sind die ausschließliche vertragliche Regelung mit dem jeweiligen Auftraggeber, soweit nicht besondere individuelle Regelungen getroffen wurden.

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber erkennen wir nicht an, auch wenn wir diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen, es sei denn wir hätten ausdrücklich und schriftlich der Geltung zugestimmt.

(4) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2. Angebote

(1) Angebote sind nach Menge, Preis und Lieferzeit stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

(2) Offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sind nicht bindend.

(3) Unsere Angebote gelten ausschließlich für Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe, Behörden und vergleichbare Personen und Institutionen.

§ 3. Aufträge

(1) Vom Auftraggeber erteilte Bestellungen sind für SDR nur bindend, soweit er diese innerhalb von 14 Tagen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung annimmt. Nach 14 Tagen gilt der Auftrag als abgelehnt. Wird der Auftrag angenommen, kommt ein Kaufvertrag im Sinne des BGB zustande.

(2)Bestellungen müssen schriftlich oder per Fax oder E-Mail erfolgen. Für telefonisch erteilte Aufträge übernehmen wir für die Richtigkeit der bestellten Produkte, Mengen oder Lieferzeiten keine Gewähr.

§ 4. Lieferzeit

(1) Die Lieferung durch SDR erfolgt schnellstmöglich und setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich und freibleibend, es sei denn, die Verbindlichkeit der Zeit bzw. des Termins wird ausdrücklich und schriftlich oder per Fax oder E-Mail bestätigt.

(2) Wird der von SDR schriftlich bestätigte Liefertermin nicht eingehalten, so kann ein Rücktritt vom Auftrag seitens des Auftraggebers erst dann erfolgen, wenn eine von ihm angemessene Nachfrist gesetzt wird. Im Falle eines Rücktritts steht dem Auftraggeber nur in den Fällen des Vorsatzes oder bei grober Fahrlässigkeit ein Schadensersatzanspruch zu.

(3) Lieferungen durch uns erfolgen immer unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Belieferung durch unsere Lieferanten sowie pünktliche Ankunft der Ware. Lieferverzögerungen bzw. Lieferausfall durch ein Verschulden unserer Lieferanten (ohne eigenes Mitverschulden) stellt kein Verschulden von SDR dar.

(4) SDR ist zur Teillieferung berechtigt, soweit dies dem Auftraggeber zuzumuten ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist SDR berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.

§ 5. Versand /Gefahrübergang

(1) Mit Übergabe der Ware von SDR zur Verladung an die Transportperson (z. B. Spediteur, Frachtführer o. ä.), bei Beförderung durch SDR mit Beginn der Verladetätigkeit, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn SDR die Kosten des Transportes trägt und unabhängig davon, ob die Ware vom Erfüllungsort versendet wurde. Das bedeutet, dass das Risiko für den zufälligen Untergang oder die zufällige Verschlechterung der Ware ab diesem Zeitpunkt auf den Auftraggeber übergeht. SDR haftet als Versender nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Die Versandkosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers unabhängig davon, ob es sich um Hin- oder Rückversand hangelt. Kosten für besondere Versendungsformen (Expresssendung, Eilzustellung o.ä.) werden dem Auftraggeber weiterberechnet. Teillieferungen behalten wir uns vor.

(3) Unsere Ware ist sorgfältig verpackt. Beschädigte Ware ist sofort beim Frachtführer zu reklamieren, da hierfür von uns keine Haftung übernommen wird. Darüber hinaus ist uns eine solche Reklamation unverzüglich zusätzlich anzuzeigen.

(4) Eine Versicherung des Lieferungsgegenstandes gegen Transportschäden erfolgt durch uns und auf Kosten des Auftraggebers.

§ 6. Preise

(1) Alle von uns genannten Preise, verstehen sich vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen „netto ab Werk“. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

(2) Bei nicht vorhersehbaren außergewöhnlichen Kostenerhöhungen etwa durch Preiserhöhungen unserer Lieferanten, veränderter Lohn-, Material-, oder Vertriebskosten für Lieferungen oder Währungsschwankungen, sind wir berechtigt, die Preiserhöhungen weiterzugeben, sofern es sich bei dem vereinbarten Preis nicht um einen Festpreis handelt.

(3) Für Druckfehler in den jeweiligen Preislisten und Angeboten übernehmen wir keine Haftung.

§ 7. Zahlung / Zahlungsverzug

(1) Unsere Forderungen sind bei Lieferung der Ware sofort und ohne Abzug fällig. Bei Nichtleistung der Zahlung gerät der Auftraggeber ab diesem Zeitpunkt in Zahlungsverzug.

(2) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Zusätzlich erheben wir eine Kostenpauschale von 40,00 €.
Sollte uns ein höherer Schaden durch den Verzug entstehen, bleibt die Geltendmachung dieses höheren Schadens vorbehalten.

(3) SDR ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Verbindlichkeiten anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist SDR berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

(4) Wird uns eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät dieser mit einer Zahlung in Verzug oder wird ein von dem Warenkreditversicherer des Verkäufers eingeräumtes Kreditlimit aufgehoben, so sind sämtliche Rechnungen sofort zur Zahlung fällig.

§ 8. Mängel und Mängelrechte

(1) Soweit der Auftraggeber seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB nachgekommen ist, trägt SDR Gewähr dafür, dass die gelieferten Waren bei Gefahrübergang nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind. Davon ausgeschlossen sind unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder vom Auftraggeber durch unsachgemäßen Gebrauch oder fehlerhafter bzw. nachlässiger Behandlung hervorgerufene Abweichungen.

(2) Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung anzuzeigen.

(3) Beanstandungen heben die Annahme- und Zahlungspflicht des Auftraggebers nicht auf, es sei denn, der Mangel der Ware ist unstrittig oder bereits rechtskräftig festgestellt.

(4) Ergibt eine Überprüfung der beanstandeten Ware, dass kein Mangel vorlag, ist SDR berechtigt, seinen Aufwand für die Überprüfung in Rechnung zu stellen.

(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate bei neuer Ware.

(6) Handelt es sich um gebrauchte Ware, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

(7) Insbesondere haftet SDR nicht für Abweichungen in Farbe oder Form der bestellten Ware von den von SDR zur Verfügung gestellten Muster, soweit sich die Abweichung in einem dem Geschäftsverkehr üblichen Maß befindet. Dies gilt unabhängig davon, ob das Muster elektronisch oder postalisch übermittelt wurde.

(8) Für Schadensersatzansprüche, die sich aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ergeben sowie für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von SDR beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

§ 9. Eigentumsvorbehalt

(1) SDR behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur Zahlung aller bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor. Wird die Ware vor der Zahlung weiterveräußert, so geht der dadurch erzielte Erlös bzw. die durch die Weiterveräußerung entstandene Forderung in das Eigentum von SDR über. Das ist auch der Fall, wenn die Ware vor der Weiterveräußerung verändert oder weiterverarbeitet wurde.

(2) Der Auftraggeber darf die unter Eigentumsvorbehalt erhaltene Ware einem Dritten weder verpfänden, noch sicherheitshalber übereignen. Bei drohender Insolvenz oder gerichtlicher Pfändung durch Dritte hat uns der Käufer sofort schriftlich zu informieren.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die im (Mit-) Eigentum von SDR stehenden Sachen auf seine Kosten sorgfältig zu verwahren, gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser oder sonstige Schäden zu versichern und auf Verlangen von SDR den Abschluss einer Versicherung nachzuweisen.

(4) Sollte der Auftraggeber die Ware Bearbeiten oder Verarbeiten, so gilt diese Be- oder Verarbeitung als von SDR beauftragt und wird im Namen von SDR durchgeführt, sodass sich das Anwartschaftsrecht des Auftraggebers auf die veränderte Sache bezieht. Liegt eine Vermischung vor, in der die Sache des Auftraggebers als die Hauptsache anzusehen ist, so gewährt der Auftraggeber SDR ein anteilmäßiges Miteigentum in Höhe des objektiven Werts.

§ 10. Rücklieferungen

(1) Rücklieferungen an uns müssen per Post, Fax oder e-Mail avisiert und von uns schriftlich gegenbestätigt werden.

(2) Entweder schickt der Auftraggeber die Ware auf seine Kosten an uns zurück oder wir lassen die Ware per Abholauftrag durch einen Paketdienst oder Spedition auf unsere Kosten beim Auftraggeber abholen.

(3) Direkte Rücksendungen an uns werden nur angenommen, wenn sie frachtfrei Haus und in einem einwandfreien und unbenutzten Zustand geschickt werden.

§ 11. Geschäftsverkehr mit dem Ausland

Die Durchführung des Vertrages unterliegt grundsätzlich deutschem Recht. Incoterms oder die im Lieferland geltenden Bestimmungen finden keine Anwendung.

§ 12. Schadenersatzpflicht / Haftung

(1) Eine Schadensersatzpflicht von SDR, die nicht in die Kategorie des § 8 Abs. 7 dieser Vereinbarung fällt, ist ausgeschlossen.

§ 13. Datenschutz

(1) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass persönliche Daten (Name, Ansprechpersonen, Adresse, Tel.- und Fax-Nr., E-Mailadresse sowie alle das Geschäftsverhältnis betreffenden Daten (Auftrags-, Rechnungsdaten, etc.) elektronisch gespeichert werden. SDR darf das Adressmaterial zur Erstellung von Kundenanschreiben verwenden. SDr sichert die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes zu.

§ 14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist Hamburg. Soweit die Parteien Kaufleute sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Hamburg. Andernfalls gelten die Bestimmungen der ZPO.

§ 15. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.